Prüfung von Photovoltaikanlagen
PV-Anlagen und die zugehörige Verkabelung sind den Umwelteinflüssen wie Wind, Regen, Feuchtigkeit sowie Sonneneinstrahlung, Wärme und starker UV-Belastung ungeschützt ausgesetzt.
Durch diese Einflüsse und der damit einhergehenden Alterung der Komponenten entstehen Isolations- und Kontaktprobleme, die zu erheblichen Leistungseinbußen sowie Brandgefahr führen können.
Die erzeugte hohe Gleichspannung der Solarpanels steht häufig auch bei abgeschalteten Wechselrichtern weiter an, so dass die PV-Anlage bis zu den Wechselrichtern fast immer Spannung führt. Im Falle eines Brandes kann dies für die Feuerwehreinsatzkräfte problematisch und gefährlich sein. Daher sollten PV-Anlagen regelmäßig überprüft werden.
Es gelten die VDE-Normen
- DIN VDE 0100-712:2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme sowie
- DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1): 2019-04 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung
Ihr Nutzen bei einer Anlagenprüfung:
- optimaler Stromertrag der PV-Anlage
- Vorbeugung und Vermeidung von Bränden
- frühzeitige Erkennung von elektrischen und mechanischen Problemen
- Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit und -zuverlässigkeit, Verlängerung der Nutzungsdauer

Die Prüfung der Photovoltaik-Anlage beinhaltet:
- Sichtung und Prüfung der Dokumentation
- detaillierte Analyse der Betriebsüberwachung und der Kennlinien
- ausführliche Begehung und Sichtprüfung der Anlage
- Strom- und Leistungsmessung, sofern diese Werte nicht aus der Betriebsüberwachung hervorgehen
- Messung des Isolationswiderstandes inkl. Lokalisierung von Isolationsfehlern
- PV-Thermografie zur Erkennung von Hotspots, Diodendefekten, Substringausfällen und Kontaktproblemen
- falls notwendig Kennlinienmessung und Elektrolumineszensmessung
- Erstellung eines ausführlichen Prüf- und Mängelberichts
Prüffristen
Als Teil der elektrischen Anlage muss die PV-Anlage gemäß BetrSichV, DGUV V3 und DIN VDE 0105-100 regelmäßig geprüft werden. Die Prüffrist beträgt alle 4 Jahre.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachversicherer, inwiefern Ihre PV-Anlage mitversichert ist und welche besonderen Prüffristen und -bedingungen laut Versicherungsvertrag gelten.

Mangel: Leitungsverlegung bei einer Photovoltaik-Anlage
Typische Mängel an Photovoltaik-Anlagen sind:
- mangelhafte Leitungsverlegung, fehlender UV-Schutz
- Schleifenbildung bei der Leitungsverlegung, dadurch hohe Anfälligkeit für Blitz- und Überspannungsschäden
- fehlender oder mangelhafter Blitz- und Überspannungsschutz
- fehlender Trennungsabstand zur vorh. Blitzschutzanlage
- fehlender oder mangelhafter Funktionspotentialausgleich
- beschädigte Leitungen, Marderbiss
- Isolationsfehler von Steckverbindern und Anschlüssen
- eindringende Feuchtigkeit und damit Isolationsfehler in PV-Modulen
- verschmutzte, „blinde“ und verschattete PV-Module
- defekte PV-Module: heiße Zellen, Backsheet-Kratzer, defekte Bypass-Dioden, Lötfehler, Kontaktfehler
- Herstellungs- und Serienfehler von PV-Modulen
- Überspannungsschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Planungsfehler
- Fehler im Aufbau, Missachtung von Brandschutzabschnitten, fehlender Abstand zu und Überschreitung von Brandschutzwänden
- fehlende oder mangelhafte Dokumentation

Mangel bei der Verlegung der DC-Leitungen einer PV-Anlage: ungeschütztes Überschreiten einer Brandwand, ungeschützte Leitungsverlegung auf dem Dach